Neue Richt­li­nie Inklu­si­on für Nieder­sachsen mit Förder­aufruf  für „Toi­let­ten für alle“

Das Nds. Minis­te­ri­um für Sozia­les, Arbeit, Gesund­heit und Gleich­stel­lung hat die in 2024 aus­ge­lau­fe­ne „Richt­li­nie über die Gewäh­rung von Zuwen­dun­gen zur För­de­rung von Pro­jek­ten zur Inklu­si­on, Par­ti­zi­pa­ti­on und Bewusst­seins­bil­dung“ für die nächs­ten fünf Jah­re neu aufgestellt.Damit kön­nen Pro­jek­te von gemein­nüt­zi­gen Orga­ni­sa­tio­nen mit jeweils höchs­tens 50.000 Euro bezu­schusst wer­den, die die akti­ve Teil­ha­be von Men­schen mit Behin­de­run­gen an der Gesell­schaft fördern.

Neben der För­de­rung von Inklu­si­ons­pro­jek­ten besteht für die Jah­re 2025/2026 im Rah­men eines För­der­auf­rufs die Mög­lich­keit, einen fes­ten Zuschuss in Höhe von 7.500 Euro für die zusätz­li­che Aus­stat­tung von bar­rie­re­frei­en Roll­stuhl-Toi­let­ten zu bean­tra­gen – damit eine “Toilette für alle” ent­steht. Eine „Toilette für alle“ ist eine geräu­mi­ge Pfle­ge­toi­let­te, die u.a. aus einer höhen­ver­stell­ba­ren Pfle­ge­lie­ge und einem Patienten­lifter für den rücken­scho­nen­den Trans­fer vom Roll­stuhl auf die Lie­ge besteht, auf der die Inkon­ti­nenz­ein­la­ge gewech­selt wer­den kann. Pres­se­infor­ma­ti­on hier [Link].

Hier der Förder­aufruf für „Toi­let­ten für alle” des Lan­des Nieder­sachsen [Link].

Für eine Bera­tung im Vor­feld der Antrags­stel­lung, zum Bei­spiel bei Fra­gen zur Aus­stat­tung, ste­hen wir ger­ne unter info@tfa-niedersachsen.de zur Verfügung.

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