Das Nds. Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung hat die in 2024 ausgelaufene „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Projekten zur Inklusion, Partizipation und Bewusstseinsbildung“ für die nächsten fünf Jahre neu aufgestellt.Damit können Projekte von gemeinnützigen Organisationen mit jeweils höchstens 50.000 Euro bezuschusst werden, die die aktive Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an der Gesellschaft fördern.
Neben der Förderung von Inklusionsprojekten besteht für die Jahre 2025/2026 im Rahmen eines Förderaufrufs die Möglichkeit, einen festen Zuschuss in Höhe von 7.500 Euro für die zusätzliche Ausstattung von barrierefreien Rollstuhl-Toiletten zu beantragen – damit eine “Toilette für alle” entsteht. Eine „Toilette für alle“ ist eine geräumige Pflegetoilette, die u.a. aus einer höhenverstellbaren Pflegeliege und einem Patientenlifter für den rückenschonenden Transfer vom Rollstuhl auf die Liege besteht, auf der die Inkontinenzeinlage gewechselt werden kann. Presseinformation hier [Link].
Hier der Förderaufruf für „Toiletten für alle” des Landes Niedersachsen [Link].
Für eine Beratung im Vorfeld der Antragsstellung, zum Beispiel bei Fragen zur Ausstattung, stehen wir gerne unter info@tfa-niedersachsen.de zur Verfügung.